Ortsgemeinde Sprendlingen / Rhh.
Marktplatz 2
55576 Sprendlingen
Telefon: +49 (0)6701 416
Telefax: +49 (0)6701 513
eMail: ortsbuergermeister(at)sprendlingen.de
Die Ortsgemeinde Sprendlingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Frank Eckweiler. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Frank Eckweiler (ortsbuergermeister(at)sprendlingen.de).
Jeder redaktionell erstellter Artikel / Beitrag ist durch seinen Urheber und dem Erstellungs- bzw. Änderungsdatum gekenn- zeichnet. Für Rückfragen bitte den Artikel und den Urheber nennen und eine eMail schreiben an: ortsbuergermeister(at) sprendlingen.de.
Fotos
Sollten Sie sich auf einem Foto dieser Homepage wiederfinden und sind damit nicht einverstanden, bitten wir Sie, sich bei uns per Mail zu melden. Das Foto wird umgehend entfernt.
Barrierefreiheit
Diese Website entspricht dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM). Die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV) des Bundes und die internationalen Richtlinien des World Wide Web Consortium für XHML und CSS wurden eingehalten. Wir haben uns bemüht, eine barrierearme Website zu schaffen. Sollten Sie trotzdem auf Hindernisse beim Besuchen dieser Website stoßen, informieren Sie uns bitte.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Schutzrechtsverletzung
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen. Ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.